Darunter versteht man die mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage.
Als Sachverständiger ist es unabdingbar unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich ebenso wied er Auftraggeber auf die Ergebnisse verlassen.
Nur ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Als Sachverständiger fertigt man nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sachverständige beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.
Und: Sachverständige sind als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für (Rechts-) Sicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
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